Wasserversorgung

Daten und Fakten zur Wasserversorgung Ampfing

Die Gemeinde Ampfing gewinnt das Trinkwasser aus der Brunnenanlage bei Reit. Von dort wird das Wasser durch das Ortsnetz sowohl an die Verbraucher, als auch zugleich in den Hochbehälter bei Lutzenberg gefördert.

Das gewonnene Trinkwasser hat eine hohe Qualität und kann ohne zusätzliche Aufbereitung bedenkenlos verwendet werden. Regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Labors belegen dies mit ihren Prüfberichten.

Trinkwasserdaten:

Trinkwasserfördermenge 724.000 m³
Versorgte Einwohner 6.950
Versorgte Häuser 1.990
Gesamte Rohrnetzlänge 130 km
Calcium (Ca) 126 mg/l
Kalium (K) 3,0 mg/l
Magnesium (Mg) 37,7 mg/l
Wasserhärte 24.8 °dH

Das Trinkwasser in Ampfing wird in den Härtegrad „hart“ eingestuft
Wir verwenden immer die Analysenwerte des Hochbehälters!

Kontakt:
Wasserwerk Ampfing

St.-Christophorus-Straße 20

84539 Ampfing

Störungsmeldungen: (08636) 6495

Trinkwasser von der Gemeinde Ampfing

Wasserhahn auf, Glas gefüllt und fertig ist das Trinkwasser. So einfach ist es nicht. Dahinter steckt ein in Deutschland funktionierender Wasserkreislauf und die Arbeit von den kommunalen Wasserversorgern!

Kurz, kompakt und für jedermann verständlich: In gut zweieinhalb Minuten wird die Trinkwasserinstallation leicht verständlich erläutert. Wo beginnt sie, wo endet sie und wer ist dafür verantwortlich? Das Video informiert auch über den Umgang mit selten oder gar nicht genutzten Leitungen.

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Installateurverzeichnis

Für die Trinkwasserinstallation innerhalb des Gebäudes (nach der Wasserzähleranlage) ist der Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage zuständig. Sowohl die Errichtung als auch alle anderen Arbeiten an Ihrer Trinkwasserinstallation dürfen ausschließlich durch fachlich qualifizierte Installateurunternehmen – eingetragen in ein Installateurverzeichnis – durchgeführt werden.

Wenn Sie einen eingetragenen Installateur beauftragen, können Sie davon ausgehen, dass dieser die erforderlichen Fachkenntnisse für Arbeiten an der Trinkwasserinstallation besitzt. Ohne Nachweis solcher Fachkenntnisse erfolgt kein Eintrag in das Installateurverzeichnis. Qualitätsmindernde Auswirkungen auf Ihre Trinkwasserinstallation und auf die öffentliche Wasserversorgungsanlage sollen dadurch ausgeschlossen und die Qualität des Trinkwassers sowie der Schutz der Verbraucher sichergestellt sein.

Woran erkennen Sie einen fachlich qualifizierten Installateur?

Jeder eingetragene Installateur kann sich mit einem von einem Wasserversorgungsunternehmen ausgestellten, zeitlich befristeten Installateurausweis legitimieren. Die Ausweise sind personen- und firmengebunden.

Die nachstehenden Installateurunternehmen sind in das Installateurverzeichnis der Gemeinde Ampfing eingetragen und deshalb gem. § 11 Abs. 4 Wasserabgabesatzung (WAS) berechtigt, im Gemeindegebiet Installationsarbeiten an den Wasserversorgungsanlagen der Grundstückseigentümer durchzuführen.

Swimmingpool: Befüllung und Entleerung

Die Befüllung eines Swimmingpools oder Schwimmteichs erfolgt in den meisten Fällen mit Trinkwasser.

Die Befüllung selber muss in der Gemeinde Ampfing über die Hausinstallation erfolgen.
Die Versickerung von Poolwasser (ausgenommene natürliche Systeme u.a. Teichanlagen) in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt.

Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, dass bei Einleitung in den Untergrund das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflusst.

Dies kann als Gewässerverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuch geahndet werden.
Poolwasser darf also nicht versickert werden, sondern muss in den Kanal geleitet werden.
Bei einer Befüllung mit Trinkwasser durch die Hausinstallation wird automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und in Rechnung gestellt. (Berechnung über Wasser-/Kanalabrechnung)

Kostenbeispiel einer Befüllung für einen 10m3 Swimmingpool

Wassergebühr (1,10 €/m3 + 7% MwSt.) 11,00
Schmutzwassergebühr (1,99 €/m3 steuerfrei) 19,90 €
MwSt. (7% aus 11,00 €) 0,77 €
= Poolbefüllung mit 10m3 31,67 €

Hinweis: Eine Wasserentnahme über Hydranten darf nur von Personal ausgeführt werden die danach geschult, geübt und unterwiesen worden sind. Dies dient dem Schutz von Trinkwasser und dem Rohrnetz das durch unsachgemäße Handhabung nachhaltigen Schäden zufolge haben kann (Verkeimung, Kontamination usw. DVGW W405 B1).

Eine Abnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler und anschließender Verrechnung gilt als Wasserdiebstahl und kann Strafrechtlich geahndet werden (Die Standrohre der Feuerwehr besitzen keinen Wasserzähler). Da der Aufwand für das Personal in der Wasserversorgung immens ist, soll die Poolbefüllung ausschließlich über die Hausinstallation erfolgen!

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