Wasserversorgung

Die Gemeinde Ampfing betreibt die Wasserversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich. Der Betrieb und Unterhalt der Pumpenanlagen, des Hochbehälters sowie der Wasserversorgungsleitungen wird durch die gemeindlichen Mitarbeiter des Bauhofs durchgeführt und überwacht.

Kontakt:
Wasserwerk Ampfing

St.-Christophorus-Straße 20

84539 Ampfing

Störungsmeldungen: (08636) 6495

Wasser ist eines der höchsten Güter, wir sind darauf angewiesen dass wir immer ausreichend und gutes Wasser haben. Die Gemeinde Ampfing lässt daher ihr Wasser regelmäßig untersuchen, um die Qualität und Sauberkeit zu gewährleisten.

Trinkwasser von der Gemeinde Ampfing

Wasserhahn auf, Glas gefüllt und fertig ist das Trinkwasser. So einfach ist es nicht. Dahinter steckt ein in Deutschland funktionierender Wasserkreislauf und die Arbeit von den kommunalen Wasserversorgern!

Kurz, kompakt und für jedermann verständlich: In gut zweieinhalb Minuten wird die Trinkwasserinstallation leicht verständlich erläutert. Wo beginnt sie, wo endet sie und wer ist dafür verantwortlich? Das Video informiert auch über den Umgang mit selten oder gar nicht genutzten Leitungen.

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Swimmingpool: Befüllung und Entleerung

Die Befüllung eines Swimmingpools oder Schwimmteichs erfolgt in den meisten Fällen mit Trinkwasser.

Die Befüllung selber muss in der Gemeinde Ampfing über die Hausinstallation erfolgen.
Die Versickerung von Poolwasser (ausgenommene natürliche Systeme u.a. Teichanlagen) in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt.

Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, dass bei Einleitung in den Untergrund das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflusst.

Dies kann als Gewässerverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuch geahndet werden.
Poolwasser darf also nicht versickert werden, sondern muss in den Kanal geleitet werden.
Bei einer Befüllung mit Trinkwasser durch die Hausinstallation wird automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und in Rechnung gestellt. (Berechnung über Wasser-/Kanalabrechnung)

Kostenbeispiel einer Befüllung für einen 10m3 Swimmingpool

Wassergebühr (1,10 €/m3 + 7% MwSt.) 11,00
Schmutzwassergebühr (1,99 €/m3 steuerfrei) 19,90 €
MwSt. (7% aus 11,00 €) 0,77 €
= Poolbefüllung mit 10m3 31,67 €

Hinweis: Eine Wasserentnahme über Hydranten darf nur von Personal ausgeführt werden die danach geschult, geübt und unterwiesen worden sind. Dies dient dem Schutz von Trinkwasser und dem Rohrnetz das durch unsachgemäße Handhabung nachhaltigen Schäden zufolge haben kann (Verkeimung, Kontamination usw. DVGW W405 B1).

Eine Abnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler und anschließender Verrechnung gilt als Wasserdiebstahl und kann Strafrechtlich geahndet werden (Die Standrohre der Feuerwehr besitzen keinen Wasserzähler). Da der Aufwand für das Personal in der Wasserversorgung immens ist, soll die Poolbefüllung ausschließlich über die Hausinstallation erfolgen!

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