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Schwarz-Weiß-Ball 2025

Schwarz-Weiß-Ball Ampfing 2025

Am Samstag, den 25. Januar 2025, öffnet die Schweppermann-Turnhalle ihre Türen für eine rauschende Ballnacht voller Stil, Eleganz und guter Unterhaltung.

Ab 18:30 Uhr laden wir Sie zu einem Willkommens-Aperitif ein, um in festlicher Atmosphäre anzukommen. Um 19:00 Uhr erwartet Sie ein exquisit zusammengestelltes Drei-Gänge-Menü, das den perfekten Auftakt für den Abend bildet. Offiziell eröffnet wird der Ball um 20:00 Uhr durch Bürgermeister Josef Grundner.

Die Tänzerinnen und Tänzer der Tanzschule Sonay begeistern mit einer schwungvollen Eröffnung, und die Faschingsgesellschaft Waldburgia sorgt mit ihrem Prinzenpaar, dem Hofstaat und der Showgarde für festliches Flair. Für musikalische Unterhaltung auf höchstem Niveau sorgt die Band Orange Club, die Sie mit ihrem vielseitigen Repertoire durch den Abend begleitet.

Tickets für diesen besonderen Abend gibt es für 49 Euro – inklusive Willkommens-Aperitif und Drei-Gänge-Menü.

Feiern Sie mit uns eine unvergessliche Nacht auf dem Ampfinger Schwarz-Weiß-Ball.

Wir freuen uns auf Sie!

Wahlen

Bundestagswahl 2025

In Deutschland findet am Sonntag, 23. Februar 2025 die Bundestagswahl statt. Deutsche Staatsangehörige können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 18 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen laufend aktuelle Informationen rund um die Wahl zur Verfügung. Am Wahlabend können auf dieser Seite auch die aktuellen Zahlen aus den Ampfinger Wahllokalen einsehen:

Platzvergabe für alle Kindertageseinrichtungen

Liebe Eltern,

am Freitag, 07. Februar 2025 findet wieder ein Tag der offenen Tür für alle Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ampfing statt.

Zu beachten ist allerdings, dass die Einrichtungen nur zu bestimmten Zeiten geöffnet haben:

  • Kinderkrippe Isenzwergerl von 15:00 bis 16:30 Uhr
  • Kindergarten Isenstrolche von 14:30 bis 16:00 Uhr
  • Kindergarten Dorfstrolche Stefanskirchen von 14:00 bis 15:00 Uhr*
  • Kindergarten Nuntius Pacelli von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Kinderhort Isenkids von 16:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittagsbetreuung von 16:00 bis 17:00 Uhr.

Im Kindergarten Dorfstrolche Stefanskirchen bitten wir um telefonische Voranmeldung!

Bei allen anderen Einrichtungen ist eine vorherige Anmeldung zum Tag der offenen Tür nicht erforderlich.

Wenn Sie beabsichtigen, im kommenden Betreuungsjahr 2025/2026 einen Platz für Ihr Kind in Anspruch nehmen zu wollen, so melden Sie bis spätestens 02. März 2025 online Ihren Bedarf an.  Nur mit dieser relativ langen „Vorlaufzeit“ ist eine bedarfsorientierte Aufnahme und Eingewöhnung für Ihre Kinder optimal zu strukturieren.

 

Im nachfolgenden PDF Dokument finden Sie eine ausführliche Beschreibung zur Online-Anmeldung, sowie den genauen Zeitlichen Ablauf des Anmeldeverfahrens.

Für darüberhinausgehende Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Alexandra Kasper (Tel. 08636 5009 -19) gerne zur Verfügung.

Neue Grundsteuer 2025 –Das gilt künftig in Ampfing

Zum 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Regeln für die Grundsteuer in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen und Fragen zur Grundsteuerreform finden Sie hier:

 

Was ist die Grundsteuer?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um die Steuer, die auf Grundbesitz gezahlt werden muss, also auf Grundstücke und die Gebäude, die sich darauf befinden. Steuerpflichtig sind die jeweiligen Eigentümer, die Steuer kann aber über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.

 

Wie wird die Grundsteuer ermittelt?

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus einem Grundsteuermessbetrag, der mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert wird. Den Grundsteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt für das jeweilige Grundstück nach gesetzlich vorgegebenen Regeln. Der örtliche Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt.

 

Warum musste die Grundsteuer neu geregelt werden?

Bisher wurde der Grundsteuermessbetrag für ein Grundstück auf Basis seines jeweiligen Einheitswerts ermittelt, der sich auf den Grundstückswert im Jahr 1964 (alte Bundesländer), bzw. 1935 (neue Bundesländer) bezog. Das Bundesverfassungsgericht hat wegen dieser veralteten Einheitswerte im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Übergangsfrist zur Neuregelung endet am 31. Dezember 2024.

 

In Bayern werden künftig nach dem Flächenmodell die Grundstücks- und Gebäudeflächen als alleinige Bemessungsgrundlagen herangezogen, der Wert des Grund und Bodens spielt dabei keine Rolle mehr. Die Ermittlung der Grundsteuer soll zukünftig für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und damit nachvollziehbarer sein.

 

Welche Hebesätze gelten künftig in Ampfing?

In Ampfing wurde der Hebesatz der Grundsteuer A – sie gilt für Betriebe mit Land- und Forstwirtschaft – von 380 auf 340 Prozent gesenkt. Der Hebesatz der Grundsteuer B – sie gilt für das sonstige Grundvermögen wie Wohngebäude, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien – wird von 350 Prozent auf 310 Prozent gesenkt.

 

Brauche ich ein neues SEPA-Mandat für die Zahlungen der Grundsteuer?

Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen. Bitte vergessen Sie nicht bestehende Daueraufträge entsprechend bei Ihrer Bank abzuändern.

 

Ich bin nicht mehr Eigentümer/in eines Grundstückes, habe jedoch einen Bescheid von der Gemeinde erhalten. Muss ich trotzdem Grundsteuer bezahlen?

Ein Eigentümerwechsel muss gegenüber dem für das Grundstück zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Erst wenn das Finanzamt die Umschreibung vollzogen und die Gemeinde darüber vom Finanzamt benachrichtigt wurde, kann die Steuer vom neuen Eigentümer/in erhoben werden. Aufgrund der hohen Fallzahlen bei den Finanzämtern ist hierbei aber teilweise noch mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Einstweilen ist die Grundsteuer vom vormaligen Eigentümer/in weiter zu bezahlen. Die Gemeinden sind an die vom Finanzamt gemeldeten Eigentümerdaten (zum Stichtag 01.01.2022) gebunden. Erfolgte in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentümerwechsel, hat diesen das Finanzamt noch nicht nachvollzogen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das zuständige Finanzamt!

 

Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Lohnt sich ein Einspruch?

Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieses Bescheides oder an anderen vom Finanzamt ergangenen Bescheiden im Rahmen der Grundsteuererklärung, muss unmittelbar gegen diese Bescheide des Finanzamtes beim Finanzamt selbst Einspruch erhoben werden. Die Gemeinde hat auf diese Grundlagenbescheide sowie auf die generelle Rechtslage keinen Einfluss!  

Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, der die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde darstellt, ist ausschließlich das Finanzamt Mühldorf a. Inn der richtige Ansprechpartner.

Solange der Grundsteuermessbescheid nicht geändert wird, muss dieser zwingend von der Gemeinde angewandt und umgesetzt werden. Die Zahlungspflicht für die Grundsteuer bei der Gemeinde besteht weiterhin fort und wird auch durch einen Einspruch beim Finanzamt nicht gehemmt.

 

Wie kann ich Änderungen anzeigen?

Wenn Sie bereits eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben, sich im Nachhinein jedoch am Grundstück oder am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas geändert hat, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen. Gleiches gilt auch, wenn Ihnen bei Ihrer Grundsteuererklärung ein Fehler unterlaufen ist.

 

Wie kann ich dem Finanzamt Änderungen mitteilen?

Die Änderungen an Ihrer wirtschaftlichen Einheit können Sie in Bayern entweder mit dem Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder mittels einer vollständig ausgefüllten Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis 4) anzeigen.

 

Kontaktdaten des Finanzamt Mühldorf a. Inn

Telefon (08631) 616-0

E-Mail poststelle@fa-mue.bayern.de

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen, sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Abteilung Steuerwesen

Gestalte Weihnachtsschmuck für unser Dorf!

Liebe Kinder und Eltern,

die besinnliche Weihnachtszeit steht vor der Tür, und wir möchten unser Dorf in festlichem Glanz erstrahlen lassen – und dabei brauchen wir eure Unterstützung!

Was ist geplant?

Wir laden alle Kinder ein, ihre Kreativität zu zeigen und unser Dorf mit selbstgestaltetem Weihnachtsschmuck zu verschönern. Wir haben vier schöne Motive zum Ausmalen für euch vorbereitet. Außerdem gibt es einen besonderen Christbaumschmuck, den ihr nach Herzenslust selbst gestalten könnt!

So könnt ihr mitmachen:

  1. Vorlagen herunterladen
  2. Kunstwerke gestalten: Lasst eurer Fantasie freien Lauf und gestaltet die Vorlagen nach Belieben. Denkt daran, euren Namen auf die Rückseite eurer Kunstwerke zu schreiben.
  3. Abgabe: Bringt eure fertigen Kunstwerke bitte in die Kindereinrichtungen oder ins Bürgerbüro. Wir werden sie laminieren und im Dorf aufhängen, damit alle eure tollen Werke bewundern können.

Wir sind schon sehr gespannt auf eure kreativen Arbeiten und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch unser Dorf in der Weihnachtszeit zum Strahlen zu bringen!

Lasst uns gemeinsam eine bunte und festliche Weihnachtszeit erleben!

Mit herzlichen Grüßen,

Hier könnt ihr unsere Ausmalbilder herunterladen:

Badesaison beendet

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Badesaison der Grünen Lagune endet am Sonntag, den 08.09.2024.

Wir möchten uns bei Ihnen für eine schöne Saison bedanken.

Das Gelände ist vom 09. bis 13.09.2024 geschlossen für Wartungsarbeiten.

Nach Abschluss der Arbeiten kann das Gelände ganzjährig weiter genutzt werden.

Wir freuen uns darauf, Sie auch außerhalb der Badesaison bei uns begrüßen zu dürfen!

Bildquelle: Tourismusverband Inn-Salzach